Ihre Hecke verwildert langsam und Sie planen, irgendwann mal spontan zur Schere zu greifen? Vorsicht! Denn neben dem geeigneten Schnittzeitpunkt und dem geeigneten Werkzeug gibt es noch gesetzliche Regelungen, die Sie unbedingt einhalten müssen. Erfahren Sie hier, was es beim Heckenschnitt zu beachten gibt.
Dass ein Heckenrückschnitt erfolgen muss, ist gesetzlich vorgegeben. In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist jedoch ein radikaler Rückschnitt oder das Entfernen von Hecken ganz untersagt. Grund dafür ist der Vogelschutz, denn diese sollen ungestört ihre Nester bauen und Nachwuchs ausbrüten. Ein Formschnitt ist wiederum das ganze Jahr über erlaubt – allerdings nur, wenn sich in der zu schneidenden Hecke noch kein Vogel eingenistet hat. Bei Kleingärten und Hausgärten gibt es zwar Ausnahmen, dennoch ist das Bundesnaturschutzgesetz zu beachten.
Informieren Sie sich ebenfalls über die hiesigen Grenz- und Nachbarschaftsgesetze in Ihrem Bundesland.
Beim Rückschnitt setzen Sie die Hecke auf den Stock bzw. schneiden die Hecke radikal zurück. Beliebt ist hier der Trapezschnitt, bei dem die Hecke unten breiter ist als oben. Dabei sollten Sie die Hecke pro Höhenmeter etwa um 15-20 cm verjüngen.
Beim Formschnitt korrigieren Sie abstehende oder herauswachsende Äste. Theoretisch ist dies ganzjährig erlaubt, dennoch sollten Sie Frostschäden vermeiden und Ihre Hecke vor Oktober in Form bringen.
Für einen Heckenschnitt genügt meist die klassische Heckenschere. Achten Sie hier beim Kauf auf Qualität, da sich hochwertige Scheren nicht so schnell abnutzen und auch bei dickerem Gehölz in der Hecke anwendbar sind. Für dickere Äste und Zweige verwenden Sie eine Gartenschere. Wichtig ist außerdem, dass die Schnittwerkzeuge sauber und scharf sind.
Denken Sie auch an Handschuhe (und Schutzbrille) für Sie.
Ihre Hecken müssten demnächst geschnitten werden, allein trauen Sie sich aber nicht so recht daran? Die Schnittprofis von Garten Brauers unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben gerne!
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